Häufig gestellte Fragen
Von welchem Arzt erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Behandlung wird von Ärzten/Ärztinnen in Praxen oder klinischen Abteilungen für Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Zahnmedizin, Kieferheilkunde und Neurologie ausgestellt.
Wieviel Zeit nimmt eine logopädische Behandlung in Anspruch?
Die Dauer einer einzelnen logopädischen Behandlung beträgt in der Regel 45 Minuten und findet ein oder zwei Mal in der Woche statt.
Von Ihrem behandelndem Arzt/Ärztin erhalten Sie eine „Heilmittelverordnung“ über 10 Behandlungen. Weitere Verordnungen werden ausgestellt, wenn eine Weiterbehandlung aus Sicht der Beteiligten notwendig ist.
Wie nehme ich Kontakt zu Ihnen auf?
Sie erreichen mich telefonisch über das Praxistelefon. Da ich während der Behandlungen nicht an mein Telefon gehe, hinterlassen sie bitte auf meinem Anrufbeantworter Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und evtl. Ihr Anliegen. Ich rufe Sie umgehend zurück.
Es ist auch möglich mich über das Kontaktformular meiner Webseite zu erreichen.
Arbeiten Sie nur in der Praxis oder auch im häuslichen Umfeld?
In erster Linie arbeite ich in den Räumen meiner Praxis. Sollten Sie oder Ihr Angehöriger/ Ihre Angehörige aus gesundheitlichen Gründen nicht in meine Praxis kommen können, realisiere ich die Behandlung gerne bei Ihnen zu Hause. Die Entscheidung obliegt dem behandelndem Arzt.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Grundsätzlich vereinbaren wir gemeinsam feste Termine, die verlässlich für Sie reserviert werden und die auch von Ihnen verlässlich eingehalten werden sollten. Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder aufgrund anderer Verpflichtungen Ihren Termin bei mir nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch. Sollte Ihre Absage nicht rechtzeitig oder gar nicht erfolgen, bin ich dazu berechtigt Ihnen diese ausgefallene Therapiestunde privat in Rechnung zu stellen.
Welche Kosten kommen bei einer logopädischen Behandlung auf mich zu?
Kinder unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil, der bei 10% der jeweiligen Verordnung liegt. In manchen Fällen sind Erwachsene von Zuzahlungen befreit. Hierzu kann Sie Ihr Arzt, Ihre Krankenkasse oder auch ich Sie beraten.